Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns durchzuführenden Aufträge sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen. Sie haben Vorrang vor abweichenden (mündlichen) Bedingungen des Auftragnehmers, welche nicht anerkannt werden.
(1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. NiroMetall, Inh. Hendrik Nitzsche, Birkenhang 10, 01896 Pulsnitz, gegenüber ihren Kunden.

§ 2 Widerrufsbelehrung

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
NiroMetall, Hendrik Nitzsche
Oberlichtenau, Birkenhang10, 01896 Pulsnitz
Telefonnummer: +49 (0)173/6982931,
Email: info[at]nirometall.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Ende der Widerrufsbelehrung

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An

NiroMetall
Hendrik Nitzsche
Birkenhang 10
01896 Pulsnitz
Telefon: +49 (0) 1736982931
E-Mail: info[at]nirometall.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*) _____________________
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)

§ 3 Angebote und Unterlagen

(1.) Angebote von uns sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot von uns vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 10 Tagen nach Abgabe bindend.
(2.) Die Firma NiroMetall gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Sofern der Auftraggeber/ Käufer kein Verbraucher ist, sind nur ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten.
(3.) Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.

§ 4 Lieferzeit, -ort und Gefahrübergang

(1.) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen, voraus. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Arbeitskämpfe, übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum Rücktritt gemäß der gesetzlichen Regelung (§§ 437 Nr. 2, 440 BGB), insbesondere weil der ursprüngliche Liefertermin nicht eingehalten werden konnte. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(2.) Lieferungen erfolgen ab Verkaufsniederlassung unsererseits auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird auf Verlangen des Käufers, der kein Verbraucher ist, der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer über.
(3.) Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Verkäufer. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfahrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfahrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden gesondert berechnet.
(4.) Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
(5.) Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1.) Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung ausschließlich des zum Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes zzgl. Verpackung und Fracht/Porto bzw. ab Lager frei Verladen. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt.
(2.) Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
(3.) Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, entsprechend den Zahlungsbedingungen fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
(4.) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungs- halber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
(5.) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 6 Montage

(1.) Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung ausschließlich des zum Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes, welcher uns oder dem ausführenden Montageunternehmen zusätzlich zu vergüten ist.
(2.) Die Montage wird nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nichtausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
(3.) Kann ohne Verschulden des Montageunternehmers die Montage nicht aufgenommen werden, oder verzögert sie sich und damit die Inbetriebnahme, so hat der Besteller sämtliche, insbesondere die Wartezeiten und für weitere erforderliche Reisen des Montagepersonals, daraus erwachsenen Kosten zu tragen.
(4.) Wird die Abberufung des Montagepersonals aus einem nicht vom Montageunternehmer zu vertretenden Grund notwendig, so werden die dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(5.) Mitwirkung des Auftraggebers
(5.1) Der Besteller hat bei Bedarf das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
(5.2) Der Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.

§ 7 Eigentumsvorbehalte

(1.) NiroMetall behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen, bei Barzahlung oder Wechsel bis zu deren Einlösung, aus dem Vertrag vor. Veräußert der Käufer, der kein Verbraucher ist, den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers offen zu legen. Ferner darf der Käufer, der kein Verbraucher ist, mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Rechte des Verkäufers beeinträchtigt, z. B. durch Pfändung, muss der Käufer dies ihm sofort schriftlich anzeigen.
§ 8 Gewährleistung

(1.) Beanstandungen der Ware in Bezug auf Menge und/ oder Güte sind innerhalb von 8 Tagen, nach Empfang der Rechnung, in schriftlicher Form bei uns zu erheben. Soweit eine Beanstandung von uns anerkannt wird, leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir etwa sich zeigende Material- oder Arbeitsfehler höchstens aber auf den Schadenersatz des vertraglich vereinbarten Preises ohne Montagekosten in unserem Hause beseitigen, oder einen nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil Ersatz leisten

(2.) Wenn nicht anders gekennzeichnet sind unsere gelieferten Motorsportteile Hochleistungsprodukte und für Ihren jeweiligen Einsatzzweck ohne jegliche Gewährleistung. Wegen nicht nachvollziehbaren Extrembelastungen wird generell für unsere Produkte und eventuelle Folgeschäden an anderen Komponenten, welche in Ihrem Fahrzeug Verwendung finden, keine Gewährleistung übernommen. Ebenfalls wird keine Gewährleistung für Folgeschäden und Schäden auf Grund nicht sachgemäßer bzw. fachgerechter Behandlung oder Bedienung unser gelieferten Produkte übernommen.

§ 9 Haftungsausschluss

(1.) Alle Ansprüche des Bestellers – gleichgültig aus welchen Rechtsgründen– verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel an Liefergegenständen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauprojekt verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

§ 10 Sonstiges

(1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand aus allen Geschäften ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht.
(2.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche deutsche Recht.